Creventiv GmbHGoethestr. 10 74921 Helmstadt - Bargen Deutschland UST-Id. DE 268503201 St-Nr. 44077/07014
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ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen und Programme von Firma CREVENTIV GmbH. Davon abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden von Firma CREVENTIV GmbH gelten auch dann nicht, wenn Firma CREVENTIV GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
Mit der Anmeldung/Auftrag bietet der Kunde CREVENTIV GmbH den Abschluß eines Veranstaltungsorganisations-/Veranstaltungsdurchführungsvertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen der gemeldeten Teilnehmer einzustehen. Dieser Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung durch CREVENTIV GmbH zustande. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen zurücktreten. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung verbindlich.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen von CREVENTIV GmbH ergibt sich im Einzelnen aus der Bestätigung. Für die jeweils gewählte Beförderungsart gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Geschäftsunternehmens bzw. der Fluggesellschaften. Für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst haftet CREVENTIV GmbH nicht. Nebenabreden, wie zusätzliche Leistungen, Sonderwünsche und Sonderleistungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Sämtliche Vertragsentgelte, Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren sowie sonstige Kosten sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Kosten für Sonderleistungen (Nebenabreden) sowie verauslagte Kosten werden gesondert abgerechnet.
Gegen Ansprüche von CREVENTIV GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Zurückbehaltung von Zahlungen ist, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen.
Falls der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich CREVENTIV GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. CREVENTIV GmbH ist berechtigt, in der Regel 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Kosten und Mühen einzubehalten.
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch CREVENTIV GmbH veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung.
Ein notwendig werdender Wechsel des Beförderungsunternehmens, der Beförderung, des Abflug- bzw. Rückkehrortes sowie Änderungen der An- und Abreisezeiten oder der Streckenführung behält sich CREVENTIV GmbH vor und sind gestattet, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Für hieraus resultierende Schäden wird keine Haftung übernommen. Bei einer Ersatzbeförderung mit der Bahn werden nur die Kosten der Bahnreise zweiter Klasse übernommen.
CREVENTIV GmbH behält sich vor, die vereinbarten, bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffpreise, Steuer, Gebühren, Abgaben o.ä.) in dem Umfange zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Teilnehmerpreis (Gesamtpreis : Teilnehmeranzahl) auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Bestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Veranstaltungstermin mehr als vier Monate liegen.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % des Gesamtpreises, bei gleichem Leistungsumfang, kann der Kunde zurücktreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärungseingang über die Preiserhöhung gegenüber CREVENTIV GmbH geltend zu machen.
Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder die vertraglichen Leistung aus nicht von CREVENTIV GmbH zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, ist der Kunde verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen: Bis einschließlich 180 Tage vor der Veranstaltung 20% des Gesamtpreises; vom 180. bis 90. Tage vor der Veranstaltung 60 %; vom 89. Tage bis 30 Tage vor der Veranstaltung 80 %; vom 29. Tage bis 1. Tag vor Inanspruchnahme 90 % und ab dem Tag der Veranstaltung 100 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder nichteingetretenen Schadens vorbehalten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei CREVENTIV GmbH. Sämtliche Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. CREVENTIV GmbH kann vom Vertrag zurücktreten und als Entschädigung die entsprechenden, obigen Rücktrittsgebühren verlangen, wenn bis zu 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn die fälligen Vertragsentgelte nicht vollständig bezahlt sind.
CREVENTIV GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in starkem Maße vertragswidrig verhält. CREVENTIV GmbH behält jedoch den Anspruch auf Vertragsentgelte/Preise abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen zzgl. Verauslagter Kosten. Bei Ansprüchen von Dritten hat der Kunde CREVENTIV GmbH freizustellen.
CREVENTIV GmbH kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten, wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten CREVENTIV GmbH die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten müsste, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Bereits gezahlte Vertragsentgelte werden von CREVENTIV GmbH abzüglich verauslagter Kosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen CREVENTIV GmbH bestehen nicht.
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höher Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch CREVENTIV GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann CREVENTIV GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ist CREVENTIV GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung hat der Kunde zu tragen.
CREVENTIV GmbH steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ein.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden bestimmen sich nach Reisevertragsrecht gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB.
Die vertragliche Haftung von CREVENTIV GmbH ist pro Teilnehmer auf den dreifachen Teilnehmerpreis (Teilnehmerpreis = Gesamtpreis : Teinehmerzahl) beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch CREVENTIV GmbH herbeigeführt worden ist oder soweit CREVENTIV GmbH für den Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen CREVENTIV GmbH aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CREVENTIV GmbH bei Personenschäden bis Euro 75.000,00 je Veranstaltung. Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden beträgt je Veranstaltung Euro 4.000,00. Liegt der Teilnehmerpreis pro Teilnehmer über Euro 1.350,00, ist die Haftung pro Teilnehmer auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerpreises beschränkt. CREVENTIV GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen die lediglich vermittelt werden (z.B: Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Bestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Die Beteiligung an Sportaktivitäten oder anderen, gleichartigen Aktivitäten sind von dem Kunden bzw. von jedem Teilnehmer selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sind vor Inanspruchnahme von dem Kunden bzw. dem Teilnehmer zu überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportaktivitäten oder anderer, gleichartiger Aktivitäten auftreten, haftet CREVENTIV GmbH nur, wenn CREVENTIV GmbH ein Verschulden trifft.
Ein Schadensersatzanspruch gegen CREVENTIV GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Im übrigen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Veranstalters der Freizeitaktivität.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber CREVENTIV GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung vertragsgemäß enden sollten. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem CREVENTIV GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Beendigung der Veranstaltung.
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gegen zu seinen Lasten, es sei denn, CREVENTIV GmbH hat erforderliche Informationen pflichtwidrig nicht oder fehlerhaft dem Kunden weitergegeben. Dies gilt auch im Falle der Änderung der vorgenannten Vorschriften nach Vertragsabschluss.
Abweichende Vertragsänderungen sowie Nebenabreden uns sämtliche Willenserklärungen, wie z.B. Kündigungen, Rücktrittserklärungen zsw. Bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Unwirksame Bestimmungen/Bedingungen sind durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt am nächsten kommenden Bestimmung/Bedingung zu ersetzen.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Vollkaufleuten im Sinne des HGB ist Erfüllungs- und Gerichtsstand der Geschäftssitz von CREVENTIV GmbH. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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